Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Provisionsanspruch

(1) Die MaisonLuxe Marc Engel und Dr. Fabian Kratzberg Immobilien GbR - nachfolgend
"MaisonLuxe" genannt - erhält für den Nachweis und/oder die Vermittlung von Gelegenheiten zum
Vertragsabschluss eine Provision in nachstehend aufgeführter Höhe zuzüglich der jeweils gültigen
gesetzlichen Mehrwertsteuer (zur Zeit 19%):

a) bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 5,00 % des Kaufpreises;
b) bei Vermietung, Verpachtung oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften 2 Monatsmieten;
c) bei Vermittlung von Haus- und Grundbesitz 5,00 % des Kaufpreises.

(2) Die vorstehenden Provisionssätze sind mangels abweichender Vereinbarung vom Auftraggeber an die MaisonLuxe zu zahlen. Sie gelten, soweit in dem jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich eine
andere Provision ausgewiesen ist.

§2 Fälligkeit der Provision

(1) Die angegebene Provision wird erst fällig, wenn ein entsprechender unter §1 dieses Vertrages
dargebotener tatsächlicher und ernsthafter Nachweis bzw. der Abschluss eines Vertrages über
das angebotene Objekt zustande kommt.

(2) Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn aus wirtschaftlichen, rechtlichen oder sonstigen
Erwägungen neben dem angebotenen Vertrag oder statt eines solchen ein anderer zustande
kommt (z.B. Abschluss eines Kauf- oder Pachtvertrages, Abschluss eines Lizenz- oder
Kooperationsvertrages anstelle eines Mietvertrages).

(3) Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind vom Auftraggeber
Verzugszinsen in Höhe von 3,00 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, mindestens jedoch 5,00 %
zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder nicht
in dieser Höhe entstanden ist.

§3 Doppeltätigkeit

Die MaisonLuxe darf auch für den anderen Vertragsteil provisionspflichtig tätig werden.

§4 Weitergabeverbot

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise der MaisonLuxe sind ausschließlich
für den Auftraggeber bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und -
informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des MaisonLuxe, die zuvor schriftlich eingeholt
werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Auftraggeber gegen diese Verpflichtung und
schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen
weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Auftraggeber verpflichtet, dem MaisonLuxe die
mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§5 Kenntnis von Angeboten

Ist dem Auftraggeber ein Angebot bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens aber
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt, schriftlich unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Verstöße
gegen diese Verpflichtung begründen einen Schadensersatzanspruch der MaisonLuxe.

§6 Informationspflicht

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die MaisonLuxe unverzüglich schriftlich zu informieren, falls er
eine vermittelte und/oder nachgewiesene Gelegenheit zum Vertragsabschluss nicht wahrnehmen
möchte.

§7 Abschluss des Hauptvertrages

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die MaisonLuxe unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines
Hauptvertrages zu informieren und eine Kopie des Vertrages zu übersenden.

§8 Haftung

(1) Die MaisonLuxe haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den
gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für
leichte Fahrlässigkeit haftet die MaisonLuxe ausschließlich nach den Vorschriften des
Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die
leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers
oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern
haftet die MaisonLuxe in demselben Umfang.

(2) Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der
Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher
Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln,
Verzugs oder Unmöglichkeit.

§9 Schriftformerfordernis, Vertragsänderung

(1) Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu
vereinbaren. Dies gilt ebenso für den Vertragspunkt §9.1 selbst.

(2) Die Kündigung des Vertrages bedarf ebenfalls der Schriftform.

§10 Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer
Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame
Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen
Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen
Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

§11 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der
Sitz der MaisonLuxe.